Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Vertrieb von „ZEP“ („ZEP Compact“, „ZEP Clock“ und „ZEP Professional“), einer über den Internet-Browser aufrufbaren modularen SaaS-Lösung, die es den Nutzern (nachfolgend die „Kunden“) ermöglicht, Zeitaufwände bei Projekten zu erfassen. Mit „ZEP“ ist im Folgenden das jeweils konkret bestellte Modul-Paket gemeint. Soweit im Folgenden einheitlich von „ZEP“ gesprochen wird, sind sowohl „ZEP Compact“, „ZEP Clock“ und „ZEP Professional“ gemeint. Nur soweit erforderlich wird namentlich unterschieden.
ZEP ist ein Angebot der ZEP GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 732230 (nachfolgend „wir“/“uns“).
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (etwa Fristsetzung, Mängelanzeige oder Rücktritt), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben, sofern unsere AGB keine abweichende Form vorsehen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen, in jedem Fall jedoch nur an Endabnehmer. Der Kunde bestätigt dies im Rahmen der Bestellung.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Vertragsschluss und Vertragsänderung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist beinhalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen überlassen haben.
Der Kunde wählt innerhalb von ZEP das für ihn geeignete Produkt aus. Vor dem Absenden einer Bestellung kann der Kunde seine Angaben jederzeit einsehen und ändern. Durch Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig beantragen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Vertrages ab. Der Antrag kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde zuvor diesen AGB und dem Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrag zugestimmt hat.
Wir schicken dem Kunden im Anschluss an seine Bestellung unsere Annahmeerklärung per E-Mail zu („Auftragsbestätigung“). Durch diese Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. In dieser E-Mail übermitteln wir dem Kunden die „Vertragsbestimmungen“ (bestehend aus den AGB, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Auftragsbestätigung). Die Vertragsbestimmungen können über das Benutzerkonto des Kunden in ZEP abgerufen werden.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden sind die Vertragsbestimmungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss des Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch die Vertragsbestimmungen ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Der Kunde kann bei ZEP Compact und ZEP Professional in seinem Online-Benutzerkonto zum Beginn eines jeden Kalendermonats in der Übersicht „aktuelle Lizenz“ Module hinzu- oder abbestellen und/oder die Zahl der vereinbarten Nutzer erhöhen oder verringern. Bei ZEP Compact und ZEP Professional kann der Kunde zudem zum 15. eines jeden Kalendermonats Mo- 2 dule hinzubestellen und/oder die Zahl der vereinbarten Nutzer erhöhen. Bei ZEP Clock kann der Kunde Module in seinem Online-Benutzerkonto zum Beginn eines jeden Kalendermonats hinzu- oder abbestellen. Auf das Zustandekommen des abgeänderten Vertrages finden die Ziffern 2.2 bis 2.4 entsprechend Anwendung. Auf die Regelung zur Vergütung in Ziffer 9.1 und zur Beendigung des Vertrags in Ziffer 12.1 wird hingewiesen.
Überlassung ZEP
Wir stellen dem Kunden ZEP für die vereinbarte Laufzeit in der jeweils aktuellen Version (vgl. Ziffer 3.5) für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern entgeltlich zum Abruf über das Internet am Übergabepunkt mittels Zugriffs über einen Browser bereit.
Der Funktionsumfang von ZEP und seiner Module sowie die Einsatzbedingungen sind auf der Website unter www.zep.de ersichtlich.
Übergabepunkt ist der Routerausgang am von uns genutzten Rechenzentrum. Für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und uns bis zum Übergabepunkt sind wir nicht verantwortlich.
Sofern wir dem Kunden Benutzernamen und Benutzerpasswörtern übermitteln, sind diese vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Benutzernamen und -passwörter zu ändern.
Wir können ZEP jederzeit aktualisieren, weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Wir werden dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
Weitere Leistungen wie Customizing- oder Installationsleistungen, Schulungen oder individuelle Weiterentwicklungen von ZEP schulden wir nicht; sofern nicht eigens vereinbart.
Verfügbarkeit und Reaktionszeiten
Sofern nicht anders vereinbart, schulden wir eine Verfügbarkeit (= technische Nutzbarkeit am Übergabepunkt) von ZEP von 99,8 % im Jahresmittel. Maßgeblich für die Ermittlung der Verfügbarkeitsrate sind die Messinstrumente des Betreibers des Rechenzentrums.
Die zugesagte Verfügbarkeit versteht sich ohne Wartungszeiten. Wir werden diese außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und im angemessenen Umfang durchführen. Sollten wir in Ausnahmefällen darüber hinaus Wartungsarbeiten durchführen wollen, werden wir dies dem Kunden mit angemessenem Vorlauf ankündigen.
Ausgenommen von der vereinbarten Verfügbarkeit sind ferner Verfügbarkeitsunterbrechungen, die wir aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten dürfen (z. B. bei einer Denial-ofService-Attacke oder einer schweren Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch), sofern wir angemessene Sicherheitsvorkehrung getroffen hatten.
Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die unter Ziffer 7 aufgeführten Support-Kontaktdaten zu melden. Auf schwerwiegende Störungsmeldungen (Ziffer 4.5) werden wir während unserer Geschäftszeiten (Montag – Freitag, 9:00 – 17:00) deutscher Zeit, ausgenommen bundesweite und baden-württembergische Feiertage; die „Geschäftszeiten“) innerhalb von vier Stunden, auf sonstige Störungen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne reagieren. Beispiel: Die Meldung einer schwerwiegenden Störung geht um 16:00 h bei uns ein. Wir werden uns dann bis 12:00 h des Folgetages melden.
Schwerwiegende Störungen (die Nutzung von ZEP insgesamt oder eine Hauptfunktion (also einer Funktion, die für eine sinnvolle Nutzung von ZEP unverzichtbar ist) ist nicht möglich) werden wir innerhalb von 24 Stunden nach unserer Reaktion (Ziffer 4.4) beheben. Sofern und sobald absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen und bis zur Behebung eine work-around-Lösung bereitstellen.
Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen von ZEP sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden wir innerhalb von 48 Stunden ab unserer Reaktion (Ziffer 4.4) beheben.
Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt in unserem Ermessen.
Nutzungsrechte
Wir räumen dem Kunden ein einfaches (= nichtausschließliches), nicht unterlizenzierbares und 3 nicht übertragbares Recht ein, ZEP während der Dauer des Vertrages für seine eigenen Geschäftszwecke durch eigenes Personal im vereinbarten Lizenzumfang zu nutzen.
Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, ZEP Dritten – einschließlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG - entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Einräumung von Speicherplatz
Sofern keine abweichende Speicherplatz-Abrede getroffen wurde, überlassen wir dem Kunden zudem für die Vertragszwecke ausreichenden Server-Speicherplatz zur Speicherung seiner Daten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Wir werden tägliche Daten-Backups vornehmen. Auf Ziffer 8.8 wird ergänzend verwiesen.
Support
Während der Geschäftszeit (s. Ziffer 4.4) stellen wir unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten Support zur Unterstützung bei Fragen zur Anwendung von ZEP zur Verfügung: E-Mail: support@zep.de / Tel.: +49 (0)7156 43623-0.
Pflichten des Kunden
Sofern nicht anders vereinbart, nimmt der Kunde die Einrichtung von ZEP (individuelle Konfiguration, Eingabe/Import von Daten, etc.) selbst vor und ist für diese verantwortlich.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Daten Dritter auf unseren Server) alle Rechte Dritter beachtet.
Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Wir sind zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn und solange der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Wir werden den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich in Kenntnis setzen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von ZEP die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung durch ihn beruhen.
Der Kunde prüft vor der Versendung von Daten und Informationen an uns diese auf Viren und wird dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
Die Kunde ist verpflichtet, überlassene Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird uns unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten, und die Kennwörter unverzüglich ändern.
Soweit der Kunde bei der Nutzung von ZEP personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, holt er erforderliche Einwilligungen des jeweils Betroffenen ein.
Der Kunde ist – unbeschadet Ziffer 6.3 - verpflichtet, die uns mit Hilfe von ZEP übermittelten Daten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen, und, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf unserem Server gespeicherten Daten durch Download zu sichern.
Der Kunde passt Änderungen seiner Vertragsdaten (z.B. geänderte Anschriften, Bankverbindung etc.) unverzüglich in seinem Benutzerkonto in ZEP an.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
Der Kunde schuldet uns für die Bereitstellung von ZEP und des Speicherplatzes sowie etwaige weiter vereinbarte Leistungen die vereinbarte Vergütung.
Die vereinbarte Vergütung für ZEP Compact und ZEP Professional ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung für das jeweilige Kalenderquartal im Voraus zur Zahlung fällig. Die Vergütung für das erste Kalenderquartal ist ggf. anteilig zu vergüten. Macht der Kunde von seinem Anpassungsrecht in Ziffer 2.5 Gebrauch, so wird eine etwaige Differenz im nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Passt der Kunde den Vertrag zum 15. eines Kalendermonats an, stellen wir den ursprünglichen und den neuen Vertragsumfang anteilig in Rechnung. Beispiel: Der Kunde hat 50 User gebucht. Zum Beginn des 2. Monats des betreffenden Kalenderquartals hat der Kunde die User-Zahl auf 70 erhöht. Dann wird die Mehrvergütung für den 2. und 3. Monat des betreffenden Kalenderquartals im folgenden Kalenderquartal mit abgerechnet.
Die vereinbarte Vergütung für ZEP Clock ist jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende eines jeden Monats und berücksichtigt die im abzurechnenden Monat als beschäftigt angelegten Mitarbeiter.
Bei Kündigung des Vertrags erstatten wir einen etwaigen gemäß Ziffer 9.2 anteilig überschießenden vorausbezahlten Betrag.
Der Kunde kann uns zur Zahlungsabwicklung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. In diesem Fall ziehen wir die vereinbarte Vergütung nach deren Fälligkeit von der vom Kunden angegebenen Bankverbindung ein. Im Falle einer Aktualisierung der Bankverbindung wird uns der Kunde, sollte er uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, autorisieren, die neue Bankverbindung zu belasten.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung. Einwendungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform zu erheben. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Wir werden den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die zugrunde liegende Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Bei Mängeln bleiben die entsprechenden Gegenrechte des Kunden unberührt.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Regeln, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
Der Kunde hat, wenn er Mängel von ZEP feststellt, uns diese unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von uns Änderungen an ZEP vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
Haftung
Wir haften nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall von Ziffer 11.2 gegeben ist.
Wir haften unbeschränkt a) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; b) im Rahmen einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie; c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht) – in diesem Falle jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden - und e) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Für den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen (vgl. Ziffer 8.8) und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten 5 mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Er kann, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats, von uns im Rahmen der gesetzlichen Fristen (§ 580a Abs. 3 Nr. 2 BGB) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Umgang mit Kundendaten bei Beendigung des Vertrags
Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des Kunden, auf seine mittels ZEP generierte Daten und sonstige in den von uns bereitgestellten Speicher hochgeladenen Daten (gemeinsam die „Kundendaten“) zuzugreifen.
Der Kunde ist verpflichtet, selbst für die über das Vertragsende hinausgehende Verfügbarkeit der weiterhin von ihm benötigten Kundendaten zu sorgen. Er hat dafür während der Vertragslaufzeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, etwa durch regelmäßigen Export über eine von uns bereitgestellte Exportfunktion und ggf. Ausdruck der Kundendaten.
Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten sind wir nicht verpflichtet.
Datenschutz
Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DS-GVO) ab.
Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB während der laufenden Vertragsbeziehung ändern, wenn und soweit ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher triftiger Grund kann etwa in einer einschlägigen Gesetzesänderung, einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder einer Änderung der Marktverhältnisse liegen.
Änderungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung werden wir ihn in unserem Angebot besonders hinweisen. Weitreichende Änderungen, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betreffen und dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, sind abweichend hiervon nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich.
Subunternehmer
Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, uns zur Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.
Höhere Gewalt
Im Falle und für die Dauer von Höherer Gewalt sind wir von unseren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, wie etwa Feuerschäden, Überschwemmungen, Epidemien, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie unverschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen.
Wir werden dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
Dauert die Höhere Gewalt länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten.
Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen sind die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig 6 ergibt („Vertrauliche Informationen“). Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind solche Informationen
die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Parteien werden alle Vertraulichen Informationen vertraulich behandeln. Eine Nutzung der Vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem Vertrag beschränkt. Die empfangende Partei hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb dieses Zweckes selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (etwa im Wege des „Reverse Engineering“), insbesondere auf die offengelegten Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte anzumelden.
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser AGB entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Zudem werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die Vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
Soweit die Daten des Kunden den Anforderungen von § 43e BRAO unterliegen, gelten zusätzlich (und im Falle von Widersprüchen zu den sonstigen Regelungen dieser Ziffer 18 vorrangig) die folgenden Regelungen: Uns ist bewusst, dass der Kunde besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegt und die Verletzung solcher Pflichten strafrechtliche Folgen (Freiheits- oder Geldstrafe) haben kann. Unter Hinweis hierauf werden wir hiermit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir dürfen uns nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Wir sind befugt, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen; wir sind in diesem Fall verpflichtet, diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
Schlussbestimmungen
Der Kunde darf die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist unser Sitz.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das Landgericht Stuttgart ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind stets jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.