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Arbeitszeitbetrug nachweisen: Darauf kommt es an

Wenn Arbeitnehmer vorsätzlich ihre Arbeitszeit manipulieren oder ihre Arbeitsleistung dem Unternehmen vorenthalten, spricht man von Arbeitszeitbetrug. Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug nachweisen, lesen Sie hier.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Arbeitszeitbetrug stellt für viele Unternehmen in Deutschland ein ernsthaftes Problem dar. Die Manipulation reicht dabei von privaten Telefonaten über ausgedehnte Raucherpausen bis hin zur nicht korrekten Arbeitszeiterfassung. Viele Arbeitnehmer sind sich jedoch nicht bewusst, dass dieses Verhalten nicht nur arbeitsvertragliche Pflichten verletzten kann, sondern unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Dieser Blogbeitrag beleuchtet, wann Arbeitszeitbetrug vorliegt und welche Maßnahmen Sie als Arbeitgeber ergreifen können, wenn Ihre Angestellten die Arbeitszeit manipulieren.

Was ist Arbeitszeitbetrug eigentlich?

Gemäß § 611a BGB sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen bzw. die Arbeitskraft entsprechend zu entlohnen. Ein Arbeitsbetrug tritt per Definition dann auf, wenn ein Arbeitnehmer absichtlich Arbeitsstunden vorenthält, aber trotzdem dafür das Gehalt erhält.

Neben der nachhaltigen Schädigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die Manipulation der Arbeitszeit auch strafrechtliche Konsequenzen in Form einer Betrugsanzeige für Arbeitnehmer nach sich ziehen. Die Konsequenzen reichen von Abmahnungen bis hin zu ordentlichen oder gar fristlosen Kündigungen.

Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitüberschreitungen treten häufig bewusst auf, wenn Arbeitnehmer vorgeben, mehr Zeit investiert zu haben, als tatsächlich der Fall ist. Manchmal geschieht dies jedoch auch unbeabsichtigt. Unabhängig davon führen solche Verstöße zu finanziellen Nachteilen für Sie als Arbeitgeber. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Arbeitszeitvergehen und Arbeitszeitbetrug. Letzteres beinhaltet eine Täuschungsabsicht, während bei ersterem keine Absicht zur Täuschung besteht, wie etwa bei unabsichtlichem Zuspätkommen aufgrund von Zugverspätungen.

Beispiel 1: Zeiterfassung manipulieren

Ein prominentes Beispiel aus Hessen (Urteil Amtsgericht Gießen, 16. August 2013) verdeutlicht, wie das Vortäuschen von nicht geleisteter Arbeit zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Im vorliegenden Fall wurde ein Mitarbeiter einer Großmetzgerei fristlos gekündigt. Die Kündigung erfolgte aufgrund des Vorwurfs, er habe wiederholt und vorsätzlich die Zeiterfassung umgangen, um bezahlte Pausen zu machen. Der Angestellte habe seinen Chip nicht ordnungsgemäß an der Zeiterfassung registriert und dabei seine Arbeitszeit manipuliert. Das Arbeitsgericht entschied, dass die fristlose Kündigung wirksam sei, da der Angestellte vorsätzlich Arbeitszeitbetrug begangen habe, was das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich gestört habe.

Beispiel 2: Zigarettenpausen

Ein häufiges Konfliktthema am Arbeitsplatz ist das Einlegen von Zigarettenpausen. Prinzipiell kann jede Arbeitsunterbrechung – die nicht innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit abgezogen wird – als Arbeitszeitbetrug gelten. Die genauen Umstände spielen dabei jedoch in jedem Einzelfall eine Rolle. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die vorschreiben, dass sämtliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen abgestempelt bzw. protokolliert werden müssen. Deshalb kann, bei mehrfach nachweisbaren Raucherpausen während der Arbeitszeit, durchaus eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB erfolgen, sollte sich der Arbeitnehmer nicht ausstempeln.

Weitere Beispiele für Arbeitszeitbetrug:

1. Arbeitszeit nutzen, um private Angelegenheiten zu erledigen, wie zum Beispiel das Organisieren von persönlichen Terminen oder das Durchführen von Bankgeschäften online.

2. Zeit am Arbeitsplatz mit ausgedehnten Kaffeepausen oder persönlichen Gesprächen mit Kollegen verbringen, anstatt produktiv zu arbeiten.

3. Arbeitszeiterfassung fälschen, indem Pausenzeiten verkürzt oder nicht erfasste Pausen als Arbeitszeit ausgegeben werden. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Pausenregelung.

4. Arbeitszeit für die Erledigung von Nebenjobs oder freiberuflichen Tätigkeiten verwenden, anstatt sich auf die Arbeit für den Hauptarbeitgeber zu konzentrieren.

5. Nach Feierabend länger im Büro bleiben, um den Eindruck zu erwecken, dass Überstunden geleistet, obwohl die Arbeit in Wirklichkeit bereits erledigt wurde.

Arbeitszeit manipuliert? Diese Maßnahmen können Sie ergreifen

Selbst wenn es weit verbreitet ist, ist Arbeitszeitbetrug alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die bewusste Fälschung der geleisteten Arbeitszeit stellt einen Betrug dar und ist eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Folgen können weitreichend sein:

Abmahnung: Bei der Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug schreiben Sie dem betroffenen Arbeitnehmer zunächst eine Abmahnung. Diese ist zwar nicht an eine bestimmte Frist gebunden, sollte jedoch unverzüglich nach dem festgestellten Fehlverhalten ausgesprochen werden.

Kündigung gemäß § 314 Abs. 2 BGB: Im Wiederholungsfall können Sie sich das Recht vorbehalten, eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung gemäß § 314 Abs. 2 BGB auszusprechen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige, aber erfolglose, Abmahnung

Fristlose Kündigung: Gemäß § 626 BGB können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheint. Als besonders schwerwiegend werden absichtliche Täuschungen und geplante Manipulation an Zeiterfassungssystemen von Arbeitsgerichten bewertet.

Kann der Arbeitgeber bei Arbeitszeitbetrug Lohn zurückfordern?

Sobald sich der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug bestätigt, haben Sie als Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Optionen zur Verfügung:

Lohnrückzahlung: Bei schwerwiegenden Fällen von Arbeitszeitbetrug können Sie vor Gericht eine teilweise Rückzahlung des Lohns erwirken. Sie können zivilrechtlich prüfen lassen, ob der Arbeitnehmer unrechtmäßig Lohn oder Gehalt erhalten hat und ggf. Rückforderungsansprüche geltend machen.

Schadensersatz: Wenn ein Angestellter, der ein Firmenfahrzeug ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen darf, dies regelmäßig für private Fahrten nutzt, können Sie prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Sie könnten ggf. eine Entschädigung für die zusätzliche Abnutzung des Fahrzeugs verlangen oder zumindest die Spritkosten für die privat gefahrenen Kilometer erstattet bekommen.

Anzeige wegen Arbeitszeitbetrug: Die letzte Konsequenz

Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die geltenden Arbeitszeitregelungen kann als Betrug nach § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden, wenn Sie als Arbeitgeber Anzeige erstatten. Dies kann sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer nach sich ziehen. Bei erheblichem (vor allem finanziellen) Schaden für Ihr Unternehmen besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Bedingung für eine tatsächliche Verurteilung ist jedoch, dass ein bedingter Vorsatz vorliegt.

Gemäß § 263 Abs. 1 StGB macht sich ein Arbeitnehmer strafbar, wenn er sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Ein versuchter Betrug ist ebenfalls strafbar. Im Falle einer Verurteilung wegen Arbeitszeitbetrugs droht eine Geldstrafe oder – je nach Schaden für das Unternehmen – sogar eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren. Sollte ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum über seine Arbeitsleistung getäuscht und Ihrem Unternehmen so erhebliche finanzielle Schäden verursacht haben, können Sie sich als Arbeitgeber – neben der fristlosen Kündigung – auch eine Betrugsanzeige vorbehalten

Arbeitszeitbetrug nachweisen: Herausforderungen & Lösungen

Gemäß § 1 Abs. 2 KSchG müssen Sie als Arbeitgeber die Gründe der Kündigung beweisen – auch wenn eine Kündigung wegen manipulierter Arbeitszeit vorliegt. Das Aufdecken von Arbeitszeitbetrug kann sich mitunter schwierig gestalten, da oftmals Kontrolleinrichtungen (wie Stempeluhren oder geeignete Software zur Arbeitszeiterfassung) fehlen oder selbst Ziel der Manipulation sind. Besonders bei flexibler Arbeitszeiterfassung wie Gleitzeit, Zeiterfassung im Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit fällt die Kontrolle schwer, da die Arbeitszeiterfassung oft in die Hände der Arbeitnehmer gelegt wird.

Um nicht auf Zufallsentdeckungen beim Arbeitszeitbetrug angewiesen zu sein, können Zeiterfassungssysteme wie ZEP Ihnen dabei helfen, verdächtige Muster und Unstimmigkeiten zu erkennen. Im Homeoffice können beispielsweise geleistete Arbeitszeit und die erzielten Arbeitsergebnisse gegenübergestellt werden. Natürlich sind auch digitale Systeme nicht vollständig gegen Manipulation durch Arbeitnehmer geschützt. Allerdings haben sie für Arbeitgeber klare Vorteile, denn die erhobenen Daten können im Gerichtsfall als Beweis dienen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der betreffende Mitarbeiter zu den protokollierten Zeiten nicht im Betrieb oder beim Kontrollanruf im Homeoffice war. Auffällige Lücken in der digitalen Zeiterfassung können in Verbindung mit Zeugenaussagen einen ersten Hinweis auf Arbeitszeitbetrug liefern, solange Sie bei der Arbeitszeiterfassung Datenschutz beachten.

Achtung Sonderfall: Kündigung auf Verdacht

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, eine Verdachtskündigung auszusprechen, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Wenn es keine konkreten Beweise gibt, aber Sie einen dringenden Verdacht hegen, dass ein Mitarbeiter bei der Zeiterfassung betrügt, können Sie eine Kündigung aufgrund dieses Verdachts in Betracht ziehen. Dafür ist erforderlich, dass Sie mit dem Mitarbeiter sprechen und versuchen, die Angelegenheit aufzuklären.

❗ Achtung ❗

Bei einer Verdachtskündigung sollten Sie sich sicher sein, dass ein Betrug stattgefunden hat, wie beispielsweise Arbeitszeitbetrug. Objektiv betrachtet muss der Verdacht sehr wahrscheinlich sein, was oft der Fall ist, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Fazit

Arbeitszeitbetrug ist ein ernsthaftes Problem, das verschiedene Formen annehmen kann – von der Weitergabe von Stempelkarten bis hin zur unerlaubten Nutzung von Arbeitszeiten für private Zwecke. Selbst Arbeitnehmer, die sich korrekt ein- und ausstempeln, könnten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen, indem sie während der Arbeitszeit nicht produktiv sind.

Eine Software zur Zeiterfassung wie ZEP kann dazu beitragen, verdächtige Muster aufzudecken und ein transparentes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten. Sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von einer solchen Zeiterfassung, da sie u.a. vor Gericht als Beweis dienen kann und tatsächlich geleistete Überstunden in einem individuellen Überstundenkonto je Mitarbeiter automatisch erfasst werden. 

FAQ

Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber: Wie handelt man als Angestellter?

Wenn Sie als Angestellter den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Arbeitszeiten manipuliert, ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Zunächst sollten Sie sorgfältig dokumentieren und alle relevanten Beweise sammeln. Anschließend sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen, um Ihre Bedenken zu äußern und um Klärung zu bitten. Falls keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird oder Sie sich unfair behandelt fühlen, können Sie sich an eine externe Stelle wie eine Gewerkschaft oder eine rechtliche Beratungsstelle wenden, um weitere Schritte zu besprechen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese zu verteidigen, wenn Sie glauben, Opfer von Arbeitszeitbetrug zu sein.

Denn: Das Manipulieren der Zeiterfassung, um die Arbeitsstunden zu verändern, ist rechtswidrig und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Betrug und möglicherweise Urkundenfälschung. Gemäß § 263 StGB begeht jemand Betrug, der durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt. Auch Computerbetrug gemäß § 263a StGB kann vorliegen, wenn elektronische Programme manipuliert werden. Sowohl Betrug als auch Computerbetrug können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Wann verjährt Arbeitszeitbetrug?

Die Verjährungsfrist – auch bei Arbeitszeitbetrug – wird gemäß § 78 StGB anhand des vom Gesetz vorgesehenen Strafrahmens festgelegt. Wenn das Strafmaß bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe beträgt, sieht das Gesetz gemäß § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Arbeitszeitbetrug durch einen Kollegen wie verhalte ich mich richtig?

Wenn Sie bemerken, dass ein Kollege bei seiner Arbeitszeit betrügt, kann dies zu einem echten Dilemma werden. Es ist wichtig, angemessen zu handeln, da das Decken von Arbeitszeitbetrug ebenfalls nicht korrekt ist.

Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem betreffenden Kollegen suchen und ihn zur Rede stellen. Möglicherweise lässt sich der Verdacht aufklären, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn der Kollege jedoch uneinsichtig bleibt und der Arbeitszeitbetrug fortgesetzt wird, sollten Sie handeln. Denn: Gemäß Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie eine Pflicht zur Treue und Loyalität gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Dazu gehört auch, den Betrug eines Kollegen offenzulegen. Wenn Sie dies nicht tun und der Betrug später entdeckt wird, könnten Ihnen unangenehme Fragen oder andere Konsequenzen drohen.

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