Pause machen im Job ist enorm wichtig. Nicht nur für einen gesunden Körper, sondern auch für ein gesundes Miteinander. Und doch: Einfach mal Pause machen ist für viele Menschen harte Arbeit. Ein hoher Stresspegel, zu viele Termine und enormer Erwartungsdruck lassen viele Arbeitnehmer ihre Arbeitstage komplett durcharbeiten – Riesenfehler! Der Mensch ist keine Maschine. Warum sich Pausen lohnen, was der Gesetzgeber vorgibt, Tipps von Experten und welches Tool so flexibel wie Ihre Pausengewohnheiten ist, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Arbeitsrecht: Das schreibt der Gesetzgeber vor
Nicht nur Ihr Körper signalisiert Ihnen, wann es höchste Zeit für eine Pause ist, auch der Gesetzgeber hat strikte Regeln, wann eine Pause gemacht werden MUSS. Geregelt ist dies im Arbeitszeitgesetz § 4. Wer zwischen sechs und neun Stunden täglich arbeitet, muss eine feststehende Ruhezeit von mindestens (!) 30 Minuten einlegen. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden pro Tag, müssen Sie Ihre Arbeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen. Und: Spätestens nach sechs Stunden verlangt der Gesetzgeber eine Ruhepause – dies gilt auch für den engagiertesten Workaholic.
Ihre Pausen können Arbeitnehmer jedoch in mehrere Abschnitte unterteilen – die Pause muss nicht am Stück genommen werden.
ℹ️ Beispielrechnung:
Sie beginnen morgens um 8 Uhr mit Ihrer Arbeit. Dann müssen Sie lt. ArbZG spätestens um 14 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen. Diese halbe Stunde können Sie jedoch in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufteilen – etwa eine Pause von 12:30 bis 12:45 Uhr und die nächste von 13:45 bis 14 Uhr. Aber Achtung: Ein Pausenblock muss mindestens 15 Minuten lang sein!
Definition: Das ist eine Pause laut Gesetz
Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung des Arbeitnehmers dient. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden daher im Regelfall nicht vergütet. Raucherpausen sind nicht als Pausen im gesetzlichen Sinne anerkannt und werden daher ebenfalls nicht bezahlt.
Sonderregeln: Diese Abweichungen sind möglich!
Im Arbeitsrecht gibt es diverse Ausnahmen bei der Pausenregelung. Abweichungen von den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sind gemäß § 7 ArbZG zulässig, wenn sie aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen. Für bestimmte Personengruppen, wie leitende Angestellte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, gelten die gesetzlichen Pausenregelungen gemäß § 18 ArbZG nicht.
Folgen bei Missachtung der Pausenregelung: Diese Konsequenzen drohen
Die Einhaltung der Pausenzeiten ist nicht nur im Interesse der Angestellten, sondern schützt auch das Unternehmen vor Sanktionen. Landesämter für Arbeitsschutz überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelungen und können Betriebsprüfungen durchführen. Angestellte haben das Recht, Verstöße bei der Landesbehörde zu melden. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Muss der Arbeitgeber überprüfen, ob Pausen genommen werden?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der Pausenzeiten Ihrer Angestellten sicherzustellen. Dies kann durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder manuelle Aufzeichnungen erfolgen, in denen Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen sollten Sie regelmäßig überprüfen. Stellen Sie fest, dass ein Angestellter die Pausenregelungen nicht einhält, können Sie eine Abmahnung aussprechen.
Wer haftet bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz haftet in der Regel der Arbeitgeber. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kann bei Missachtung mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro belangt werden. Auch Arbeitnehmer können Verstöße melden, wodurch eine Überprüfung durch die Landesbehörde ausgelöst werden kann.
Gesetzliche Pausenregelung einhalten mit ZEP - das sind die Vorteile!
Die beste Pausenregelung ist nur halb so gut, wenn sie nicht eingehalten und dokumentiert wird. Denn: Mit dem BAG-Stechuhr Urteil zur Zeiterfassungspflicht muss die gesamte Arbeitszeit (inkl. aller Pausen) exakt festgehalten werden. Sie setzen dabei noch auf Excel-Listen oder handschriftliche Stundenzettel? Schaffen Sie diese weitere Stressquelle aus dem Weg und setzen Sie auf eine zeitgemäße, webbasierte Lösung zur Arbeitszeiterfassung.
Mit ZEP erfassen Sie Ihre Zeiten ganz bequem per Browser oder App – die gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten werden automatisch erfasst. Das bedeutet für Sie: weniger Stress und mehr Zeit. Über die Komplexität gesetzlicher Vorgaben müssen Sie sich als ZEP-User daher keine Sorgen machen. Die Funktionen in unserem Tool sind so flexibel wie Ihre Pausengewohnheiten. Sie konfigurieren Ihre Tage in ZEP so, wie Sie es benötigen und halten dabei alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften ein – ganz intuitiv.
Kann eine Ruhepause zur Arbeitszeit zählen?
In Ausnahmefällen können Ruhepausen zur Arbeitszeit zählen und werden dann vom Unternehmen bezahlt. Dies ist der Fall, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist oder bei Tätigkeiten mit hoher körperlicher Beanspruchung. Zusätzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten sind bei solchen Arbeiten notwendig und zählen offiziell zur Arbeitszeit. Beispiele für solche Tätigkeiten sind Schichtarbeit, Fließbandarbeit, Nachtarbeit, Arbeiten unter Tage und längere Bildschirmarbeit.
Betriebspause und Ruhepause: Was ist der Unterschied?
Eine Betriebspause tritt unerwartet auf, wenn die Arbeit aus technischen oder organisatorischen Gründen, wie einem Stromausfall, ausfällt. Im Gegensatz zur Ruhepause, die der Erholung dient und nicht zur Arbeitszeit zählt, gehört die Betriebspause zur Arbeitszeit und wird vom Unternehmen bezahlt. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet daher klar zwischen diesen beiden Pausenarten.
Gibt es auch gesetzliche Regeln zur Arbeitszeiterfassung?
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung, auch für kleinere Betriebe, umgesetzt werden kann, ohne übermäßige Bürokratie zu verursachen. Ergebnisse dieser Prüfung werden noch 2024 erwartet. Ein entscheidender Punkt ist die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, die 2022 durch das BAG richterlich beschlossen wurde. Demnach sind alle Unternehmen in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
6 Anzeichen, dass Sie eine Pause brauchen
Der Körper sendet Ihnen untrügliche Signale, wann es Zeit für eine Pause ist. Schenken Sie Ihrem „Motor“ deshalb ein wenig mehr Achtsamkeit, um einem Burnout und weiteren (gesundheitlichen) Folgen vorzubeugen.
In diesen Fällen ist es Zeit für eine Pause – auch für Sie:
🤔 Sie können sich nicht konzentrieren.
😡 Sie sind reizbar.
😞 Sie sind unmotiviert.
😴 Sie sind dauerhaft müde.
😕 Sie sind nicht mehr ehrgeizig.
🙁 Sie machen Fehler.
Fazit
Die gesetzliche Pausenregelung ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern eine wesentliche Maßnahme für das Wohlbefinden und die Effizienz am Arbeitsplatz. Pausen sind entscheidend, um Stress zu reduzieren, die Produktivität zu steigern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt klare Richtlinien vor, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten sollten, um Sanktionen zu vermeiden. Mit flexiblen Tools wie ZEP wird die Einhaltung der Pausenzeiten vereinfacht und rechtssicher dokumentiert, was zu einer verbesserten Arbeitskultur und einer gesünderen Arbeitsumgebung beiträgt.