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Arbeitsrecht

Gesetzliche Pausenregelung: Vorgaben im Arbeitsrecht!

Die gesetzliche Pausenregelung schützt Ihre Gesundheit und Produktivität – erfahren Sie, welche Vorgaben gelten und wie Sie Pausen rechtssicher erfassen!

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
Inhaltsverzeichnis
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Pause machen im Job ist enorm wichtig – nicht nur für einen gesunden Körper, sondern auch für eine produktive und angenehme Arbeitsatmosphäre. Und doch fällt es vielen schwer, bewusst Pausen einzulegen. Ein hoher Stresspegel, enge Deadlines und ständiger Erwartungsdruck führen dazu, dass viele Arbeitnehmende ihre Tage komplett durcharbeiten – ein Riesenfehler! Der Mensch ist keine Maschine.

Warum sich Pausen lohnen, was der Gesetzgeber vorgibt, welche konkreten Tipps Experten empfehlen und wie sich Pausenzeiten digital erfassen lassen, haben wir hier zusammengefasst.

Gesetzliche Regelungen: Das schreibt das Arbeitsrecht vor

Nicht nur Ihr Körper signalisiert Ihnen, wann es höchste Zeit für eine Pause ist – auch der Gesetzgeber hat klare Vorgaben. Geregelt ist dies im Arbeitszeitgesetz § 4:

Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.

Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause Pflicht.

Spätestens nach sechs Stunden muss eine Pause eingelegt werden – selbst für den engagiertesten Workaholic.

💡 Flexibilität bei Pausen: Sie können Ihre Pausen in mehrere Abschnitte unterteilen, solange ein Block mindestens 15 Minuten beträgt.

ℹ️ Beispielrechnung:

Sie starten um 8:00 Uhr mit der Arbeit. Spätestens um 14:00 Uhr müssen Sie eine 30-minütige Pause nehmen. Diese können Sie beispielsweise so aufteilen:

🕛 12:30–12:45 Uhr → Erste kurze Pause
🕧 13:45–14:00 Uhr → Zweite kurze Pause

Was ist eine Pause laut Gesetz?

Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist eine klar definierte Unterbrechung der Arbeitszeit, die der Erholung dient. Wichtig: Raucherpausen zählen nicht als gesetzliche Pausen und werden daher nicht vergütet.

Warum regelmäßige Pausen die Produktivität steigern

Studien zeigen, dass regelmäßige kurze Pausen die Konzentration, Kreativität und Leistungsfähigkeit erheblich verbessern. Wer über längere Zeit ohne Pause arbeitet, wird nicht produktiver – sondern macht mehr Fehler und ermüdet schneller.

Praktische Tipps für erholsame Pausen:

Bewegung nutzen → Ein kurzer Spaziergang bringt den Kreislauf in Schwung.

Frische Luft schnappen → Sauerstoff fördert die Konzentration.

Bildschirm-Pausen einlegen → Besonders bei viel Computerarbeit wichtig.

Powernap (10–15 Min.) → Kann nachweislich die geistige Leistung verbessern.

Unternehmerischer Vorteil:

🔹 Reduziertes Burnout-Risiko und weniger Krankheitsausfälle

🔹 Höhere Motivation und bessere Teamstimmung

🔹 Langfristig mehr Produktivität durch fokussierteres Arbeiten

Pausen automatisch abziehen

Das Erfassen von Pausen stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen – besonders bei flexiblen Arbeitsmodellen oder Homeoffice. Eine automatisierte Pausenregelung kann hier helfen:

Vorteile des automatischen Pausenabzugs:

⚙️ Effizienz → Keine manuelle Erfassung nötig, weniger Verwaltungsaufwand.

🎯 Genauigkeit → Automatische Berechnung minimiert Fehler.

👥 Transparenz → Mitarbeitende und Arbeitgeber behalten den Überblick.

Gesetzeskonform → Sichert die Einhaltung der Pausenvorgaben.

📌 Moderne Zeiterfassungssysteme integrieren diese Funktion nahtlos und helfen Unternehmen, rechtliche Vorgaben einfach umzusetzen.

Sonderregeln: Diese Abweichungen sind möglich!

Im Arbeitsrecht gibt es diverse Ausnahmen bei der Pausenregelung. Abweichungen von den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sind gemäß § 7 ArbZG zulässig, wenn sie aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen. Für bestimmte Personengruppen, wie leitende Angestellte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, gelten die gesetzlichen Pausenregelungen gemäß § 18 ArbZG nicht.

Rechtliche Konsequenzen: Wer haftet bei Verstößen?

Die Einhaltung der Pausenregelungen liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Verstößen drohen:

🚨 Bußgelder bis zu 15.000 Euro

🚨 Betriebsprüfungen durch die Landesämter für Arbeitsschutz

🚨 Mögliche Abmahnungen für Mitarbeitende, die Pausenregelungen nicht einhalten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Pausenzeiten zu kontrollieren – entweder über elektronische Zeiterfassungssysteme oder manuelle Aufzeichnungen.

Gesetzliche Pausenregelung einhalten mit ZEP

Die beste Pausenregelung ist nur halb so gut, wenn sie nicht eingehalten und dokumentiert wird. Denn: Mit dem BAG-Stechuhr Urteil zur Zeiterfassungspflicht muss die gesamte Arbeitszeit (inkl. aller Pausen) exakt festgehalten werden. Sie setzen dabei noch auf Excel-Listen oder handschriftliche Stundenzettel? Schaffen Sie diese weitere Stressquelle aus dem Weg und setzen Sie auf eine zeitgemäße, webbasierte Lösung zur Arbeitszeiterfassung.

Mit ZEP erfassen Sie Ihre Zeiten ganz bequem per Browser oder App – die gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten werden automatisch erfasst. Das bedeutet für Sie: weniger Stress und mehr Zeit. Über die Komplexität gesetzlicher Vorgaben müssen Sie sich als ZEP-User daher keine Sorgen machen. Die Funktionen in unserem Tool sind so flexibel wie Ihre Pausengewohnheiten. Sie konfigurieren Ihre Tage in ZEP so, wie Sie es benötigen und halten dabei alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften ein – ganz intuitiv.

5 ultimative ZEP Hacks

Unsere digitale Stempeluhr bietet Ihnen einige nützliche Funktionen, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern:

Automatischer Pausenabzug

Sie wollen sicher sein, dass die Mindestpausen Ihrer Mitarbeiter immer korrekt eingehalten werden? Dann richten Sie in ZEP Clock den automatischen Pausenabzug ein. Sollte ein Mitarbeiter vergessen, seine Pause ganz oder teilweise zu nehmen, zieht ZEP Clock die Mindestpause vom Zeitkonto des Mitarbeitenden automatisch ab.

“Im Hintergrund ausführen“ von Auswertungen

Mit ZEP Clock können die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden aus den verschiedensten Blickwinkeln betrachtet werden. Manche Auswertungen braucht man allerdings regelmäßig. Führen Sie die Auswertung einfach im Hintergrund aus und legen Sie fest, wer, wann, für welchen Zeitraum und in welchem Format der Report automatisch an Sie oder Ihre Mitarbeiter geschickt wird.

Task: Automatisches Abmelden

Sie kennen das sicher: ein Mitarbeiter vergisst, sich zum Feierabend auszustempeln und Sie sind im Nachgang ewig damit beschäftigt, die schiefen Stempelungen zu korrigieren. Richten Sie einfach die Task „Automatisches Abmelden aller Mitarbeiter“ ein und ZEP Clock stempelt all diejenigen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach einer bestimmten Zeit aus, die das vergessen haben. Sie und auch der betroffene Mitarbeiter werden informiert und der nächste Arbeitstag kann sauber starten.

Tätigkeitsliste in der App anlegen

Zusätzlich zur Standorterfassung beim Stempeln mit der ZEP Clock App können Sie noch genauer erfassen, was Ihre Mitarbeiter machen, indem Sie eine Liste an Tätigkeiten in der App anlegen. Sie selbst bestimmen, was dem Mitarbeiter zum Buchen angeboten wird. Klassiker sind hier „Büro“ und „Homeoffice“, aber auch kreativere Ideen wie „Fahrt zu Kunde“, „Kunde A“ und “Kunde B“. Der Mitarbeiter muss zum Einstempeln einen der Begriffe wählen und Sie können die so erfasste Zeit nach den Listenbegriffen auswerten. Sie sehen dann genau, wie viele Personentage Ihr Mitarbeiter für „Kunde A“ geleistet hat. Werden Sie kreativ!

Zeiten mit festen Pausen ausschließen

Sie wollen verhindern, dass die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter schon vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn erfasst wird? Legen Sie in den Pausenregelungen „Feste Pausen“ für den Zeitraum vor Arbeitsstart an und Ihre Mitarbeiter können zwar Stempeln, aber die verbuchte Arbeitszeit startet erst nach Ende der festen Pause. Wenn Sie zum Beispiel eine feste Pause von 2 - 8 Uhr morgens anlegen, können Ihre Mitarbeiter sich zwar schon um 7:30 Uhr einstempeln und Kaffee trinken, aber die Arbeitszeit wird erst ab 8 Uhr gerechnet.

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6 Anzeichen, dass Sie eine Pause brauchen

Der Körper sendet Ihnen untrügliche Signale, wann es Zeit für eine Pause ist. Schenken Sie Ihrem „Motor“ deshalb ein wenig mehr Achtsamkeit, um einem Burnout und weiteren (gesundheitlichen) Folgen vorzubeugen.

In diesen Fällen ist es Zeit für eine Pause:

🤔 Sie können sich nicht konzentrieren.

😡 Sie sind reizbar.

😞 Sie sind unmotiviert.

😴 Sie sind dauerhaft müde.

😕 Sie sind nicht mehr ehrgeizig.

🙁 Sie machen Fehler.

Fazit

Regelmäßige Pausen sind keine Zeitverschwendung – sie sind essenziell für Gesundheit, Konzentration und langfristige Produktivität. Gesetzliche Vorgaben sorgen für klare Strukturen, doch nur mit einer effizienten Umsetzung im Arbeitsalltag entfalten Pausen ihren vollen Nutzen. Unternehmen, die auf digitale Zeiterfassungslösungen wie ZEP setzen, profitieren von mehr Transparenz, automatisierter Pausenregelung und rechtskonformer Dokumentation. So wird die Einhaltung der gesetzlichen Pausenpflichten nicht zur administrativen Last, sondern zu einem echten Wettbewerbsvorteil.

FAQ

Werden Pausenzeiten vergütet?

Pausenzeiten zählen gemäß dem Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit und werden daher üblicherweise nicht vergütet. Arbeitnehmer haben während ihrer Pausen die Möglichkeit, sich zu erholen, ohne dass dies finanziell honoriert wird. Raucherpausen werden ebenfalls nicht als Pausen im gesetzlichen Sinne betrachtet und sind dementsprechend nicht bezahlt.

Was bedeutet Ruhezeit?

Die Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz bezeichnet eine ununterbrochene Zeit der Erholung außerhalb der Arbeitszeit. Sie dient der Regeneration und ist wichtig für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Die Dauer der Ruhezeit ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach Arbeitszeit und den gesetzlichen Vorgaben.

Welches Arbeitszeitgesetz gilt für Beamte?

Beamte unterliegen in Deutschland nicht direkt dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), sondern haben eigene Regelungen, die im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie in spezifischen Landesbeamtenrechtlichen Vorschriften festgelegt sind. Diese regeln unter anderem Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten für Beamte im öffentlichen Dienst.

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