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Elternzeit verlängern: Fristen, Voraussetzungen und wichtige Details

Verlängern Sie Ihre Elternzeit – alle Fristen und Voraussetzungen im Überblick!

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, ihre beruflichen Pflichten für eine gewisse Zeit zugunsten der Betreuung ihres Kindes ruhen zu lassen. Doch oft zeigt sich im Verlauf der Elternzeit, dass die ursprünglich geplante Dauer nicht ausreicht. Eine Verlängerung kann in solchen Fällen eine Lösung sein. Doch welche Voraussetzungen gelten, welche Fristen müssen eingehalten werden, und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen? Dieser Artikel beleuchtet das Thema umfassend.

Update: Wichtige Änderungen zur Elternzeit durch das BEG IV (ab 01.05.2025)

Antrag auf Elternzeit (§ 16 BEEG) Kann künftig auch per E-Mail eingereicht werden.
Teilzeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 7 BEEG) Der Antrag auf Teilzeit kann flexibler gestellt werden.
Verringerung der Arbeitszeit und deren Verteilung (§ 15 Abs. 5 BEEG) Es bleibt möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren und neu zu verteilen.
Ablehnung durch den Arbeitgeber (§ 15 Abs. 4 BEEG) Teilzeit in der Elternzeit kann abgelehnt werden, wenn eine weitere Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit geplant ist.
Wichtiger Hinweis❗

Für Kinder, die VOR dem 01.05.2025 geboren werden, gilt weiterhin die Regelung, dass Anträge in schriftlicher Form eingereicht werden müssen.

Die Grundlagen: Wie lange kann Elternzeit regulär genommen werden?

Nach deutschem Recht haben Eltern pro Kind Anspruch auf insgesamt 36 Monate Elternzeit. Diese Zeit muss spätestens bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Die Elternzeit kann flexibel gestaltet werden:

  • Sie darf in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
  • Für weitere Unterteilungen ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
  • Für Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gelten dieselben Regelungen.
💡 Wichtig 💡

Die ersten zwölf Monate nach der Geburt eines Kindes gelten als besonders bindend. Entscheidungen zur Elternzeit, die in diesen Zeitraum fallen, sollten deshalb sorgfältig geplant werden, da Änderungen während des sogenannten Bindungszeitraums nicht immer möglich sind.

Kann Elternzeit nachträglich verlängert werden?

Grundsätzlich ist es möglich, Elternzeit nachträglich zu verlängern – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

🕒 Maximaldauer nicht überschritten: Die gesetzlich festgelegten 36 Monate dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.

📅 Zeitabschnitte: Eltern haben bisher nicht mehr als zwei Zeitabschnitte der Elternzeit in Anspruch genommen (ohne Zustimmung des Arbeitgebers sind maximal drei Abschnitte erlaubt).

🤝 Bindungszeitraum: Während des Bindungszeitraums können Änderungen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorgenommen werden.

Die Verlängerung muss fristgerecht beantragt werden, da sie rechtlich gesehen als neuer Abschnitt der Elternzeit gilt.

Fristen und der richtige Zeitpunkt für den Antrag

Um eine Verlängerung zu beantragen, müssen Eltern eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von 13 Wochen vor Beginn des gewünschten Verlängerungszeitraums einhalten. Wird die Frist nicht gewahrt, verschiebt sich der Beginn entsprechend nach hinten.

In der Praxis bedeutet das: Eltern, die ihre Elternzeit verlängern möchten, sollten möglichst frühzeitig planen und ihren Antrag einreichen, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.

💡 Wichtig 💡

Elternzeit, die ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetreten wird, kann als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden und im schlimmsten Fall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur fristlosen Kündigung.

Der Antrag auf Verlängerung

Ein Verlängerungsantrag muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Punkte enthalten:

  • Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers sowie der antragsstellenden Person.
  • Das gewünschte Datum für den Beginn und das Ende des neuen Elternzeitabschnitts.
  • Eine klare Formulierung, dass es sich um eine Verlängerung der Elternzeit handelt.

Eine einfache, aber klare Formulierung ist ausreichend. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Antrag zu prüfen, jedoch nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, ihm zuzustimmen.

Kann der Arbeitgeber die Verlängerung ablehnen?

Im Grundsatz gilt: Der Arbeitgeber darf eine Verlängerung nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen, etwa wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder der gesetzliche Rahmen (z. B. Maximaldauer oder Zeitabschnitte) bereits ausgeschöpft wurde.

Besonders kritisch ist der Bindungszeitraum, also die ersten zwei Jahre nach Geburt des Kindes, in denen Eltern eine feste Planung vorlegen müssen. Änderungen oder Verlängerungen in diesem Zeitraum sind nur möglich, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt.

Finanzierung der verlängerten Elternzeit

Elternzeit ist unbezahlt, daher ist eine finanzielle Planung besonders wichtig. Die meisten Eltern beantragen für die ersten 12 bis 14 Monate nach der Geburt Elterngeld, das nicht an die Elternzeit gekoppelt ist, aber häufig parallel dazu genutzt wird.

Wird die Elternzeit über den Bezugszeitraum des Elterngeldes hinaus verlängert, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Teilzeitarbeit während der Elternzeit: So können Eltern ihr Einkommen teilweise aufrechterhalten, während sie dennoch ausreichend Zeit für ihr Kind haben.
  • Rücklagen bilden: Insbesondere vor der Geburt des Kindes kann es sinnvoll sein, finanzielle Puffer einzuplanen.

Elternzeit und Elterngeld im Vergleich

Aspekt Elternzeit Elterngeld
Dauer Bis zu 36 Monate, aufteilbar in Abschnitte Maximal 14 Monate (bei Aufteilung)
Vergütung Unbezahlt Einkommensabhängig, bis zu 1.800 € monatlich
Bindung aneinander Unabhängig Häufig parallel genutzt
Flexibilität Relativ hoch, mit Abstimmung Feste Bezugszeiträume

Elternzeit planen und dokumentieren mit ZEP

Die Planung und Verwaltung von Elternzeit kann eine Herausforderung sein – vor allem, wenn sie nahtlos in den Arbeitsalltag integriert werden soll. Mit dem ZEP-Modul Überstunden, Fehlzeiten & Urlaub behalten Sie jedoch jederzeit den Überblick über Abwesenheiten, Urlaubsansprüche und Überstunden. Das Modul bietet Ihnen nicht nur strukturierte Planung, sondern auch die Möglichkeit, individuelle Anpassungen für jeden Mitarbeitenden vorzunehmen.

Flexibles Management von Fehlzeiten

Mit ZEP können Sie flexibel Fehlgründe wie Elternzeit, Mutterschutz oder Freizeitausgleich erstellen und verwalten. Mitarbeitende tragen ihre Fehlzeiten einfach ein und Führungskräfte können diese direkt prüfen und freigeben. So wird sichergestellt, dass keine Abwesenheit verloren geht und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Detaillierte Auswertungen für Transparenz

Das Modul bietet umfassende Auswertungen, wie die Fehlzeitenübersicht oder die Jahresübersicht Fehltage. Diese liefern wertvolle Einblicke, etwa wie viele Abwesenheitstage ein Mitarbeitender aufgrund von Elternzeit oder anderen Gründen in Anspruch genommen hat. Auch Resturlaub oder Überstunden, die als Freizeitausgleich genutzt werden können, lassen sich leicht nachverfolgen.

Elternzeit nahtlos integrieren

Durch die Funktion Monatsende können Mitarbeitende jederzeit ihren Stand einsehen – von geleisteten Arbeitsstunden bis hin zu Resturlaub und Überstunden. Für Unternehmen bietet der Monatsabschluss zudem die Möglichkeit, sämtliche Arbeits- und Fehlzeiten eines Monats zu finalisieren und revisionssicher zu speichern. Sollte eine Korrektur erforderlich sein, kann der Abschluss einfach aufgehoben werden.

Mit ZEP wird die Planung und Dokumentation von Elternzeit nicht nur einfacher, sondern auch effizienter. Nutzen Sie die umfassenden Funktionen des Moduls, um Arbeitszeiten, Fehlzeiten und Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeitenden präzise zu verwalten – und schaffen Sie so Klarheit für alle Beteiligten.

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Fazit: Elternzeit verlängern – eine durchdachte Entscheidung

Die Verlängerung der Elternzeit kann eine wertvolle Möglichkeit sein, noch mehr Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und die Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Situation können Eltern diese besondere Zeit im Familienleben optimal gestalten.

Wer frühzeitig plant und den Antrag sorgfältig formuliert, hat die besten Chancen, die verlängerte Elternzeit ohne Komplikationen zu genießen.

FAQ

Kann ich meine Elternzeit spontan verlängern?

Nein, die Verlängerung der Elternzeit muss rechtzeitig beantragt werden. Der Antrag ist spätestens 13 Wochen vor Beginn der Verlängerung schriftlich beim Arbeitgeber einzureichen.

Kann der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit ablehnen?

Während des Bindungszeitraums oder bei dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen. Nach Ablauf des Bindungszeitraums besteht jedoch in der Regel ein Anspruch auf die Verlängerung.

Gibt es finanzielle Unterstützung während der verlängerten Elternzeit?

Elterngeld wird unabhängig von der Elternzeit gezahlt und endet nach spätestens 14 Monaten. Bei einer Verlängerung müssen Eltern die finanzielle Versorgung selbst planen oder durch Teilzeitarbeit ergänzen.

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