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Rechnung schreiben – 10 häufige Fehler vermeiden

Welche Pflichtangaben sind in einer Rechnung unverzichtbar? Mit ZEP schreiben Sie Ihre Rechnungen rechtskonform und projektbasiert.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Rechnungen sind nicht nur eine formale Anforderung, sondern essenziell für die korrekte Dokumentation erbrachter Leistungen und die rechtmäßige Abwicklung der Umsatzsteuer. Kleine Fehler in der Rechnungsstellung können jedoch gravierende Folgen haben – von steuerlichen Nachteilen bis hin zu rechtlichen Sanktionen. Hier erfahren Sie, welche häufigen Fehler es beim Rechnung Schreiben gibt und wie Sie diese vermeiden können. So sparen Sie Zeit und Ärger und behalten den Überblick über Ihre Finanzen.

Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist laut §14 Umsatzsteuergesetz:

„Eine Urkunde, mit der ein Unternehmer über Lieferungen und sonstige Leistungen gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (z.B. Angaben in einem Vertrag). Als Rechnung zählt auch eine Gutschrift, wenn sie den Formvorschriften entspricht und der leistende Unternehmer dem Inhalt der Gutschrift nicht widerspricht.“

Im digitalen Zeitalter ist es üblich, Rechnungen per PDF zu versenden. Der Gesetzgeber sieht jedoch ein PDF-Dokument nicht als echte E-Rechnung an – dafür sind speziellere Formate wie die XRechnung oder ZUGFeRD 2.1 notwendig, die eine elektronische Weiterverarbeitung ermöglichen – für innerdeutsche B2B-Geschäfte tritt 2025 die neue E-Rechnungsverordnung in Kraft.

Die 10 häufigsten Fehler beim Rechnung Schreiben und deren Folgen

Schreibfehler in Namen oder Adresse 🖋️

Fehlerhafte Schreibweisen im Namen oder in der Adresse des Kunden oder Unternehmens sind oft unproblematisch, solange sie die Inhalte nicht verfälschen. In der Regel bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, aber größere Fehler können den Eindruck von mangelnder Sorgfalt hinterlassen und bei Kunden unnötige Rückfragen erzeugen.

Unvollständige Pflichtangaben 📜

Fehlen wesentliche Angaben wie Name und Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Rechnungsnummer und das Leistungsdatum, kann dies zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Der Rechnungsaussteller muss in einem solchen Fall eine Korrektur ausstellen und die erforderlichen Angaben dokumentiert und eindeutig ergänzen.

Fehlender Leistungsempfänger 🔄

Wenn es den Rechnungsempfänger, z. B. aufgrund einer Geschäftsaufgabe, nicht mehr gibt, ist eine Berichtigung oft nicht möglich. Diese Situation sollte durch regelmäßige Aktualisierungen von Kundendaten vermieden werden.

Falsche oder fehlende Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID 🆔

Fehlerhafte Steuerangaben wie die Steuernummer oder USt-IdNr. können den Vorsteuerabzug beeinträchtigen, sofern der Fehler für den Rechnungsempfänger ersichtlich ist. Sind die Angaben korrekt, bleibt der Vorsteuerabzug jedoch meist bestehen.

Unberechtigter Steuerausweis 🚫

Wird auf der Rechnung eine Steuer ausgewiesen, obwohl der Aussteller nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet ist (z. B. bei Kleinunternehmern), schuldet dieser den ausgewiesenen Steuerbetrag dem Finanzamt. Eine Korrektur ist zwar möglich, jedoch nur durch Absprache mit dem Finanzamt und den beteiligten Parteien.

Höherer oder niedrigerer Steuerbetrag 💸

Wird die Steuer zu hoch angesetzt, muss der überschüssige Betrag an das Finanzamt abgeführt werden; der Kunde darf jedoch nur den korrekten Steuerbetrag als Vorsteuer abziehen. Im umgekehrten Fall schuldet der Rechnungsempfänger den Differenzbetrag – hier ist besondere Sorgfalt bei der Steuerberechnung gefragt.

Fehlender Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld ➡️

Bei bestimmten Leistungen muss angegeben werden, dass die Steuerschuld auf den Kunden übergeht (z. B. bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen). Fehlt dieser Hinweis, schuldet der Leistungserbringer die Steuer, was zu unerwarteten Steuerbelastungen führen kann.

Fehlende Angaben zum Lieferzeitpunkt oder zur Leistungsbeschreibung 📅

Das Datum der Leistungserbringung und eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware sind Pflichtangaben. Falls vergessen, können diese Angaben auch nachträglich vom Empfänger ohne Rücksprache ergänzt werden, was Missverständnisse vermeidet.

Unklare Identität des Leistenden 🕵️

Unstimmigkeiten bei der Identität des Rechnungsstellers, etwa durch die Verwendung falscher Namen oder Anschriften, können zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen. Dies betrifft insbesondere Rechnungen, die fälschlicherweise im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens ausgestellt werden.

Fehlerhafte Berichtigung durch den Empfänger ❗

Nur der Rechnungsaussteller darf die Rechnung korrigieren. Eine unzulässige Korrektur durch den Empfänger – selbst mit Einwilligung des Ausstellers – ist nicht rechtskonform und kann steuerliche Nachteile mit sich bringen. Es gilt, bei Fehlern stets den Aussteller zur Korrektur aufzufordern.

Fehlerkorrektur bei Rechnungen: Was ist erlaubt?

Fehlerhafte Rechnungen dürfen korrigiert werden, sofern sich Empfänger und Aussteller abstimmen. Ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag muss dennoch an das Finanzamt abgeführt werden, und der Empfänger darf nur den korrekten Betrag als Vorsteuer abziehen. Freiberufler und Kleinunternehmer, die eine Steuer ausweisen, obwohl sie nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, schulden diesen Betrag ebenfalls dem Finanzamt.

Für spezielle Fälle wie die Abrechnung im fremden Namen (z. B. Reisebüros) müssen die Steuerdaten des ursprünglichen Leistenden in die Rechnung integriert werden.

Freiwillige Angaben auf Rechnungen: Mehr Klarheit und Komfort für den Kunden

Zusätzlich zu den Pflichtangaben können Rechnungen auch freiwillige Informationen enthalten, die für den Kunden hilfreich sind:

  • Kontaktdaten: Telefonnummer oder E-Mail zur Klärung offener Fragen
  • Bankverbindung: IBAN zur direkten Überweisung
  • Zahlungsbedingungen: Angabe des Fälligkeitstermins oder eines Skontos für frühzeitige Zahlungen

Diese zusätzlichen Informationen tragen zu einem transparenten und kundenfreundlichen Rechnungsprozess bei und helfen, den Zahlungseingang zu beschleunigen.

Fristen für die Rechnungsstellung: Gesetzliche Vorgaben für Unternehmer

Für Unternehmer gilt: Rechnungen müssen spätestens sechs Monate nach der Leistungserbringung ausgestellt werden, andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gemäß § 26a Abs. 2 UStG. Für Privatpersonen gibt es hingegen keine verbindlichen Fristen. Da Rechnungen den Liquiditätsfluss eines Unternehmens beeinflussen, ist es empfehlenswert, sie direkt nach der Leistungserbringung zu erstellen, um den Zahlungseingang zu beschleunigen.

Rechnungsstellung mit ZEP: Effiziente und fehlerfreie Abwicklung

Die Rechnungsstellung ist für Unternehmen oft mit Aufwand und Fehleranfälligkeit verbunden, insbesondere bei manuellen Prozessen. ZEP bietet hier eine umfassende Lösung, die den gesamten Rechnungsprozess vereinfacht, beschleunigt und an die Anforderungen moderner Unternehmen anpasst.

Mit ZEP profitieren Sie von einer automatisierten, transparenten und flexiblen Rechnungsstellung:

  • Automatische Rechnungserstellung: ZEP generiert Rechnungen automatisch auf Basis der erfassten Projektzeiten, was nicht nur Zeit spart, sondern auch manuelle Fehler minimiert. So erhalten Unternehmen eine fehlerfreie und konsistente Rechnungsstellung, die Effizienz und Professionalität ausstrahlt.
  • Projektspezifische Angaben: Alle relevanten projekt- und kundenbezogenen Daten werden in ZEP detailliert erfasst und für die Rechnungserstellung bereitgehalten. Dies sorgt für präzise und nachvollziehbare Rechnungen, die den individuellen Anforderungen jedes Projekts entsprechen und Missverständnisse vermeiden.
  • Flexibilität bei der Formatwahl: Neben der klassischen PDF-Rechnung unterstützt ZEP auch E-Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD, die eine standardisierte und digital optimierte Abwicklung ermöglichen. Damit erfüllt ZEP gesetzliche Anforderungen und bietet gleichzeitig eine einfache Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse des Kunden.
  • Integration in Buchhaltungssysteme: Die Integration in Systeme wie DATEV und Lexware erleichtert den Austausch zwischen Rechnungsstellung und Buchhaltung. Dadurch werden doppelte Erfassungen vermieden und die Buchhaltung wird effizienter und zuverlässiger.
  • Frei definierbare Zusatzfelder: ZEP ermöglicht das Anlegen benutzerdefinierter Felder, die je nach Projekt oder Kunde auf jeder Rechnung angezeigt werden. Dies steigert die Flexibilität und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen für den Kunden sichtbar sind.
  • Umfassende Auswertungsmöglichkeiten: ZEP bietet detaillierte Berichte und Übersichten, die vollständige Transparenz über Rechnungspositionen, offene Posten und Umsatzprognosen schaffen. So behalten Unternehmen stets die Kontrolle über ihre Finanzen und können ihre Liquiditätsplanung dank umfangreicher Reporting-Funktionen optimieren.

So gestalten Sie Ihr Rechnungsstellung effizient und fördern damit Transparenz, Flexibilität und Professionalität. Von der automatisierten Generierung bis zur detaillierten Nachvollziehbarkeit unterstützt ZEP Unternehmen dabei, ihre Finanzen sicher zu steuern und den Zahlungseingang zu beschleunigen – eine entscheidende Grundlage für nachhaltiges Wachstum und erfolgreiche Kundenbeziehungen.

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Fazit

Professionelle Rechnungsstellung erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Vermeidung häufig auftretender Fehler, die steuerliche und rechtliche Folgen haben können. Eine vollumfängliche Software wie ZEP kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechnungsprozesse zu optimieren, manuelle Fehler zu vermeiden und die Liquidität zu verbessern. Damit sichern Sie sich langfristig einen professionellen Auftritt und eine stabile Finanzlage.

FAQ

Welche Angaben sind auf einer Rechnung Pflicht?

Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Rechnungsstellers und Empfängers, eine Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und das Leistungsdatum enthalten. Diese Angaben sind notwendig, damit der Vorsteuerabzug problemlos funktioniert und die Rechnung steuerlich anerkannt wird.

Was passiert, wenn die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID falsch ist?

Falsche Steuerangaben können den Vorsteuerabzug gefährden und zu Rückfragen seitens des Finanzamts führen. Korrekte Angaben sind entscheidend, damit der Empfänger seine Vorsteuer abziehen kann, ohne dass der Rechnungssteller Änderungen vornehmen muss.

Wann sollte eine Rechnung ausgestellt werden?

Unternehmen müssen Rechnungen spätestens sechs Monate nach der Leistungserbringung ausstellen, sonst drohen Bußgelder. Es ist jedoch sinnvoll, Rechnungen direkt nach der erbrachten Leistung zu erstellen, um den Zahlungseingang zu beschleunigen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

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