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Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Strafen & Regeln

Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kann zu empfindlichen Bußgeldern führen, sowohl für Unternehmen als auch für verantwortliche Manager. Die Einhaltung der Vorschriften durch präzise Zeiterfassung ist daher von entscheidender Bedeutung.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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In der modernen Arbeitswelt sind flexible Arbeitszeiten und Überstunden oft die Regel. Doch wo liegt die Grenze zwischen engagiertem Einsatz und gesetzeswidrigem Verhalten? Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen zum Schutz der Arbeitnehmer. In unserem Blogartikel beleuchten wir gesetzliche Bestimmungen, erläutern mögliche Strafen bei Verstößen und geben praktische Tipps, wie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Vorschriften einhalten und sich gegen Arbeitszeitbetrug schützen können.

Aktuelle Vorgaben: Wie müssen Arbeitszeiten erfasst werden?

Laut dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitszeiten präzise und zuverlässig erfasst werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Insbesondere regelt § 16 Abs. 2 ArbZG, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Diese Dokumentationspflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden.

Bußgeld: Was kosten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?

Die genaue Erfassung der Projektzeit ist nicht nur eine gute Geschäftspraxis, sondern auch eine gerichtliche und teilweise tarifvertraglich vereinbarte Anforderung in Deutschland. Unternehmen, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko von Bußgeldern und anderen Konsequenzen aus.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Arbeitszeitgesetz-Verstöße werden häufig als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € pro Verstoß geahndet werden. Diese Bußgelder können sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den verantwortlichen Manager persönlich verhängt werden. Die genaue Höhe des Bußgelds liegt im Ermessen der gemäß Landesgesetz zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht). Eine Orientierungshilfe bietet der aktuelle Bußgeldkatalog, der vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) veröffentlicht wird.

Die fünf häufigsten Verstöße und ihre Bußgelder:

Verstoß Bußgeld
Überschreitung der täglichen Arbeitszeitgrenze („10-Stunden-Grenze“) Bis zu 1 Stunde: 80 € Je angefangene weitere halbe Stunde: 100 €
Überschreitung der durchschnittlichen Arbeitszeitgrenze („8-Stunden-Grenze“) Je angefangene Stunde: 600 €
Nichtgewährung vorgeschriebener Pausen Je nicht gewährter vorgeschriebener Pause: 400 €
Unterschreitung der Mindestruhezeit (11 Stunden) Je angefangene Stunde: 80 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit Je Fall je Mitarbeiter: 1.600 €


Auch wenn die einzelnen Bußgelder zunächst überschaubar erscheinen, können sie sich selbst in kleineren Unternehmen schnell zu fünf- oder sechsstelligen Beträgen summieren. Dies liegt daran, dass die Verjährungsfrist zwei Jahre beträgt und die Aufsichtsbehörde die Arbeitszeitnachweise der letzten 24 Monate aller Mitarbeiter überprüfen kann, um sämtliche festgestellten Verstöße entsprechend zu ahnden. Zusätzlich können wiederholte und vorsätzliche Verstöße, die die Gesundheit eines Mitarbeiters gefährden, strafrechtlich verfolgt werden. Diese können mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen geahndet werden.

Reputationsschaden

Unternehmen, die gegen Zeiterfassungsvorschriften verstoßen, riskieren ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit. Dies kann zu Vertrauensverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern führen und langfristige negative Auswirkungen haben. Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze führen schnell zu negativer Medienberichterstattung, wie bei einem Amazon-Subunternehmer 2021, der im ZDF-Magazin „Frontal“ kritisiert wurde. Amazon stellte damals Strafanzeige, nachdem der Subunternehmer seine Mitarbeiter ausbeutete, was zu kaum tragbaren Gehältern, Arbeitsdruck, unbezahlten Überstunden und Missachtung gesetzlicher Ruhezeiten führte.

Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: An welche Regeln muss sich gehalten werden?

Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen sind keine Lappalie – im Gegenteil. Sie betreffen die Gesundheit der Mitarbeiter und können im Ernstfall hohe Kosten verursachen. Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt besonders für die Arbeitszeit. Da das Arbeitszeitgesetz den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleisten soll, liegt die Verantwortung für die Einhaltung beim Arbeitgeber.

Pausenzeit

Nicht nur Ihr Körper signalisiert einem, wann es höchste Zeit für eine Pause ist, auch der Gesetzgeber hat strikte Regeln, wann eine Pause gemacht werden MUSS. Geregelt ist dies im Arbeitszeitgesetz § 4.

Arbeitszeit pro Tag Mindestdauer der Pause Maximale Arbeitszeit ohne Pause
6 bis 9 Stunden 30 Minuten 6 Stunden
Über 9 Stunden 45 Minuten 6 Stunden


Spätestens nach sechs Stunden verlangt der Gesetzgeber eine Ruhepause – dies gilt auch für den engagiertesten Workaholic. Ihre Pausen können Arbeitnehmer jedoch in mehrere Abschnitte unterteilen – die Pause muss nicht am Stück genommen werden.

Eine kleine Beispielrechnung:

Sie beginnen morgens um 8 Uhr mit Ihrer Arbeit. Dann müssen Sie lt. ArbZG spätestens um 14 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen. Diese halbe Stunde können Sie jedoch in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufteilen – etwa eine Pause von 12:30 bis 12:45 Uhr und die nächste von 13:45 bis 14 Uhr. Aber Achtung: Ein Pausenblock muss mindestens 15 Minuten lang sein!

Höchstarbeitszeit

Angenommen, in einem Unternehmen fällt ein Mitarbeiter unerwartet aus, während gleichzeitig eine dringende Reklamation bearbeitet werden muss und eine wichtige Kundenanfrage eingeht. Ein anderer Mitarbeiter, Müller, bleibt nach einem 12-Stunden-Tag als Letzter im Büro, um alles zu erledigen – allerdings verstößt dies gegen das Arbeitszeitgesetz. Denn folgende Grenzen gelten für die Höchstarbeitszeit:

Regel Beschreibung
Wochenarbeitszeit Maximal 48 Stunden pro Woche, auf Montag bis Samstag verteilt
Tägliche Arbeitszeit Maximal 8 oder 10 Stunden pro Tag
Flexibilität Auf Montag bis Donnerstag jeweils 10 Stunden, Freitag 8 Stunden, aufteilen ist erlaubt
Grenzen Maximal 60 Stunden pro Woche, nicht auf 5 Tage umlegbar
Ausnahmen Erhöhung auf maximal 10 Stunden pro Tag erfordert Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen

Ruhezeiten

Es gibt verschiedene Ansichten darüber, ob man lebt, um zu arbeiten oder arbeitet, um zu leben. Doch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit gibt es keinen Raum für Diskussionen: Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 11 Stunden liegen – auch in folgenden Situationen:

📞 Ein Anruf nach einem Geschäftsessen zählt als Arbeitszeit, und die 11-stündige Ruhezeit beginnt danach.

🍽️ Geschäftsessen zählen als Arbeitszeit, wenn sie zur Aufgabe gehören oder von der Führungskraft angeordnet wurden.

🏡 Auch im Homeoffice müssen die gesetzlichen Regelungen zu Ruhezeiten eingehalten werden.

Sonn-und Feiertage

Das Arbeitszeitgesetz legt ein allgemeines Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen fest, mit Ausnahmen für bestimmte Berufe und Notfälle. Arbeitnehmer, die dennoch an diesen Tagen arbeiten müssen, haben Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Für Sonn- und Feiertagsarbeit können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, jedoch müssen Ersatzruhetage gewährt werden, üblicherweise innerhalb von zwei Wochen für Sonntage und innerhalb von acht Wochen für Feiertage.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Arbeit an diesen Tagen zu beantragen. Dazu gehören:

1. Maximal 10 Sonn- und Feiertage im Jahr im Handel für verkaufsoffene Sonntage.

2. Ein Sonntag im Jahr zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur.

3. Maximal 5 Sonn- und Feiertage im Jahr zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens, wobei dieser Schaden erheblich sein muss und das Arbeiten an diesen Tagen gerechtfertigt sein muss. Dies könnte beispielsweise der drohende Produktionsstillstand aufgrund unerwarteter Reparaturen sein.

Besonderheiten: Welche Ausnahmen gibt es?

Wie allgemein bekannt ist, bestätigen Ausnahmen die Regel – auch beim Thema Arbeitszeit:

Dienstreisen

Die Einschätzung, ob Reisezeit als Arbeitszeit zu betrachten ist, hängt vom genutzten Transportmittel ab und davon, wie die Mitarbeiter die Zeit während der Reise verbringen dürfen oder müssen. Bei Flugzeug- oder Bahnreisen gilt die Reisezeit als Arbeitszeit, wenn die Mitarbeiter dazu angehalten sind, zu arbeiten. Sind sie jedoch frei in ihrer Gestaltung und nutzen die Zeit zur Erholung oder für persönliche Aktivitäten, wird sie als Freizeit angesehen. Im Falle von Autofahrten zum Kunden ist die Fahrtzeit für den Fahrer Arbeitszeit, während der Beifahrer üblicherweise Freizeit hat.
Nebentätigkeit

Wenn Mitarbeiter nebenbei für einen anderen Arbeitgeber arbeiten oder nebenberuflich selbstständig sind, gelten sowohl die maximal zulässige Arbeitszeit als auch die Ruhezeit von 11 Stunden insgesamt. Das Arbeitszeitgesetz konzentriert sich hauptsächlich auf abhängige Beschäftigungen, aber das Betreiben eines eigenen Gewerbes ist grundsätzlich erlaubt, solange es nicht mit dem Hauptarbeitgeber in Konkurrenz steht. Eine übermäßige Selbstständigkeit kann jedoch unzulässig sein, insbesondere wenn sie zu Übermüdung führt und die Erfüllung der arbeitsrechtlichen Pflichten beim Hauptarbeitgeber beeinträchtigt.
Besondere Personengruppen

Es ist wichtig zu beachten, dass für besonders schutzwürdige Personengruppen wie schwangere und stillende Frauen, Jugendliche unter 18 Jahren und Schwerbehinderte spezielle Bestimmungen und arbeitszeitliche Einschränkungen gelten können. Diese betreffen insbesondere die zulässige Höchstarbeitszeit, Mehrarbeit sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Wann ist eine Arbeitszeiterfassung besonders wichtig? 3 Beispiele

Die Bedeutung einer präzisen Arbeitszeiterfassung erstreckt sich über verschiedene Bereiche, von der Vergabe öffentlicher Aufträge bis hin zur Kundenabrechnung und der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Insbesondere in Branchen, in denen öffentliche Gelder involviert sind oder stundenweise Abrechnungen üblich sind, ist eine genaue Zeiterfassung unerlässlich, um Vertragsstrafen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu erhalten.

Öffentliche Aufträge

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen werden oft strenge Anforderungen an die Projektzeiterfassung gestellt. Die auftraggebenden Behörden benötigen detaillierte Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und öffentliche Gelder korrekt verwendet werden. Das Versäumnis, diese Anforderungen zu erfüllen, kann zu Vertragsstrafen oder sogar zum Ausschluss von zukünftigen Aufträgen führen.

Kundenabrechnung

Wenn Sie Kunden stundenweise abrechnen, ist es unerlässlich, die Projektzeit genau zu erfassen. Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Projektzeiterfassung können zu Vertrauensverlust bei Ihren Kunden führen und die finanzielle Integrität Ihres Unternehmens in Frage stellen. Darüber hinaus kann es zu Streitigkeiten über die erbrachten Leistungen und Zahlungsausfällen kommen. Abhilfe schaffen hier Zeitnachweise, die man während der Projektlaufzeit regelmäßig schicken kann. Im Rechnungsanhang werden alle erbrachten Zeiten dann noch einmal detailliert aufgeschlüsselt.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Spätestens mit dem BAG-Urteil und dem daraus folgenden Referentenentwurf des BMAS ist auch in Deutschland die Erfassung der Arbeitszeit zur Pflicht geworden. Zusätzlich werden in einigen Branchen die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt. Diese können individuelle Anforderungen an die Projektzeiterfassung enthalten, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeit und Vergütung korrekt erfasst werden – insbesondere im Baugewerbe, im Gesundheitswesen oder im Einzelhandel.

Sofern in Tarifverträgen oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen keine andere Regelung getroffen wird, gilt:

Die Arbeitszeit muss (elektronisch) dokumentiert werden. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern sind von der elektronischen Erfassungspflicht laut Gesetzentwurf des BMAS ausgenommen – müssen ihre Zeiten jedoch in anderer Form festhalten.

ZEP: Ihr Tool zur Vermeidung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz!

Wir wissen genau: Die Erfassung der Projektzeiten kann eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe sein. Unternehmen stehen vor verschiedenen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Projektzeit genau zu erfassen und zu dokumentieren. Verlassen Sie sich immer noch auf manuelle Methoden zur Projektzeiterfassung? Don’t do that! Fehler und Ungenauigkeiten sind quasi vorprogrammiert. Warum?

🕒 Vergessene oder falsch eingetragene Projektzeiten durch Mitarbeiter

📉 Anfälligkeit für menschliche Fehler bei manuellen Aufzeichnungen

💸 Mögliche Folgen: falsche Abrechnungen, übermäßige Arbeitsstunden, Unregelmäßigkeiten in Berichten

🔍 Mangelnde Transparenz durch fehlerhafte oder unvollständige Projektzeiterfassung

📊 Fehlende Übersicht bei der Abrechnung führt zu Schwierigkeiten bei Planung und Kostenkontrolle

⚠️ Gefahr, den Projektfortschritt nicht im Auge zu behalten und Probleme rechtzeitig zu erkennen

Damit Sie sich bestmöglich vor rechtlichen Konsequenzen schützen können, ist es ratsam sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen implementiert werden. Eine moderne Softwarelösung zur Projektzeiterfassung wie ZEP kann Ihnen dabei helfen, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu gewährleisten und potenzielle Konsequenzen zu vermeiden. Mit ZEP erfüllen Sie bereits jetzt sämtliche gerichtliche und arbeitszeitrelevante Vorgaben.

Fazit

In der modernen Arbeitswelt ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes unerlässlich, um sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu schützen. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen und den Ruf eines Unternehmens schädigen. Eine präzise Arbeitszeiterfassung ist daher von entscheidender Bedeutung, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten und potenzielle Konsequenzen zu vermeiden. Moderne Lösungen wie ZEP erleichtern diese Aufgabe und bieten Transparenz sowie rechtliche Sicherheit.

FAQ

Wer haftet bei über 10 Stunden Arbeit?

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere bei Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag, können sowohl das Unternehmen als auch der verantwortliche Manager persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dies kann zu Bußgeldern führen und im Falle wiederholter oder vorsätzlicher Verstöße sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wer kontrolliert das Arbeitszeitgesetz?

Die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes obliegt den Aufsichtsbehörden, wie z.B. der Bezirksregierung oder der Gewerbeaufsicht, gemäß den Landesgesetzen. Diese Behörden können die Arbeitszeiterfassung überprüfen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) veröffentlicht einen Bußgeldkatalog als Orientierungshilfe für die Höhe der Strafen.

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