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Arbeitsrecht

Rufbereitschaft: Arbeitsrecht & Zeiterfassung

Wie ist Rufbereitschaft im Arbeitsrecht geregelt? Alle wichtigen Infos hier!

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Die moderne Gesellschaft ist auf sie angewiesen: Menschen, die auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten. Ob Techniker, Pflegekräfte oder Feuerwehrleute – sie alle sorgen dafür, dass unser Alltag reibungslos funktioniert. Doch was passiert, wenn diese Berufsgruppen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit einsatzbereit sein müssen? Hier kommt die Rufbereitschaft ins Spiel.

In diesem Blogartikel erfahren Sie, was Arbeitgeber über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Abgrenzung zu anderen Bereitschaftsformen und die korrekte Zeiterfassung bei Rufbereitschaft wissen müssen.

Was ist Rufbereitschaft? Definition und Abgrenzung

Die Rufbereitschaft (auch Rufdienst genannt) verpflichtet Arbeitnehmende, außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für ihren Arbeitgeber erreichbar zu sein. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst können Beschäftigte während der Rufbereitschaft ihren Aufenthaltsort frei wählen – solange sie im Ernstfall schnell einsatzbereit sind.

Wichtige Merkmale der Rufbereitschaft:

  • Freie Gestaltung der Zeit: Arbeitnehmende dürfen ihre Zeit privat nutzen, solange sie bei Bedarf arbeiten können.
  • Einschränkungen: Alkohol- oder Drogenkonsum sind tabu, da die volle Einsatzfähigkeit gewährleistet sein muss.
  • Arbeitszeit vs. Ruhezeit: Nur die tatsächlich geleistete Arbeit zählt als Arbeitszeit. Das „Sich-bereithalten“ gilt als Ruhezeit.

Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst vs. Arbeitsbereitschaft

Die Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft ist entscheidend, da sie unterschiedliche rechtliche und vergütungstechnische Konsequenzen hat.

Merkmal Rufbereitschaft Bereitschaftsdienst Arbeitsbereitschaft
Aufenthaltsort Frei wählbar Arbeitsort Arbeitsort
Zeitliche Zuordnung Außerhalb der Arbeitszeit Außerhalb der Arbeitszeit Während der Arbeitszeit
Vergütung Nur geleistete Arbeit Volle Arbeitszeit Volle Arbeitszeit
Beispiel: Ein Servicetechniker für Windkraftanlagen hat Rufbereitschaft. Er kann sich während dieser Zeit zu Hause aufhalten. Sobald jedoch ein Notfall gemeldet wird, muss er innerhalb von 30 Minuten einsatzbereit sein. Im Gegensatz dazu befindet sich ein Krankenhausarzt im Bereitschaftsdienst direkt vor Ort und wird je nach Bedarf tätig.

Wann zählt Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird Rufbereitschaft in der Regel als Ruhezeit gewertet. Erst wenn eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird, beginnt die Arbeitszeit. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Vorgaben des Arbeitgebers den Handlungsspielraum während der Rufbereitschaft erheblich einschränken, kann dies dazu führen, dass die gesamte Zeit als Arbeitszeit gilt.

Gerichtliche Entscheidung:

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde entschieden, dass die Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns, der innerhalb von 20 Minuten in voller Ausrüstung am Einsatzort sein musste, als Arbeitszeit einzustufen ist. Grund war die starke Einschränkung seiner Freizeitgestaltung.

Können Beschäftigte die Rufbereitschaft ablehnen?

Grundsätzlich nein. Wenn die Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist, sind Arbeitnehmende verpflichtet, diese zu leisten. Eine Weigerung kann zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen.

Ausnahmen:

  • Ärztliches Attest: Ein Attest kann Nachtarbeit verbieten, aber nicht die Rufbereitschaft generell.
  • Betriebsrat: In Unternehmen mit Betriebsrat ist die Einführung von Rufbereitschaft zustimmungspflichtig.

Wann beginnt die tatsächliche Arbeitszeit während der Rufbereitschaft?

Arbeitsrechtlich gesehen startet die Arbeitszeit erst, wenn eine konkrete Tätigkeit aufgenommen wird. Alle geleisteten Stunden sind zusätzlich zur regulären Arbeitszeit zu erfassen und sollten lückenlos dokumentiert werden.

Darf man sich während der Rufbereitschaft frei bewegen?

Grundsätzlich können sich Arbeitnehmende während der Rufbereitschaft an einem beliebigen Ort aufhalten. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass sie im Bedarfsfall zeitnah einsatzfähig sind. Zudem ist es untersagt, während dieser Zeit Alkohol oder andere berauschende Mittel zu konsumieren.

Wie schnell muss ein Arbeitnehmender reagieren?

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2002 legt fest, dass eine verpflichtende, sehr kurze Reaktionszeit nicht zulässig ist. Eine zeitliche Vorgabe, die faktisch einem Bereitschaftsdienst gleichkäme – beispielsweise eine maximal 20-minütige Anfahrtszeit –, darf nicht gefordert werden. Allerdings sollten Arbeitnehmende dennoch in angemessener Zeit auf den Abruf reagieren. Eine Zeitspanne von etwa 30 Minuten wird als akzeptabel angesehen.

Welche Regelungen gelten für Ruhezeiten bei Rufbereitschaft?

Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss grundsätzlich eingehalten werden – auch bei Rufbereitschaft. Wird ein Arbeitseinsatz während der Bereitschaft erforderlich, beginnt die Ruhezeit nach Beendigung des Einsatzes von Neuem.

Ob dies auch für sehr kurze Einsätze gilt, ist umstritten. Falls der Arbeitseinsatz nur wenige Minuten dauert, könnte dies möglicherweise nicht als relevante Unterbrechung gewertet werden. Sobald sich Arbeitnehmende jedoch auf den Weg zum Einsatzort begeben, wird die Ruhezeit unterbrochen und muss danach vollständig neu beginnen.

In bestimmten Bereichen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, gibt es Sonderregelungen. In Krankenhäusern kann eine verkürzte Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen zulässig sein – allerdings nur, wenn nicht mehr als die Hälfte der regulären Ruhezeit für Arbeitseinsätze genutzt wurde.

Vergütung der Rufbereitschaft: Zwei Modelle im Vergleich

Die Vergütung der Rufbereitschaft erfolgt meist nach einem von zwei Modellen:

  1. Tatsächlich geleistete Arbeit: Nur die Arbeitszeit wird vergütet, oft mit Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit.
  2. Pauschale Vergütung: Eine tägliche Pauschale wird gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit.

Beispiel TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst):

  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Tägliche Pauschale je Entgeltgruppe.
  • Rufbereitschaft unter 12 Stunden: 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts.
💡 Tipp 💡

Unternehmen sollten in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen klare Regelungen zur Vergütung der Rufbereitschaft festlegen, um Konflikte zu vermeiden.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Arbeitszeit bei Rufbereitschaft?

Auch wenn Rufbereitschaft grundsätzlich nicht als Arbeitszeit zählt, kann sie nicht unbegrenzt angeordnet werden. Sobald ein Einsatz erfolgt, greifen klare arbeitsrechtliche Bestimmungen:

  • Ruhezeiten: Nach einem Rufdienst müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit gewährt werden.
  • Höchstarbeitszeit: Maximal 10 Stunden täglich und 60 Stunden pro Woche.
  • Sonn- und Feiertagsruhe: Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.

Arbeitgeber sollten dies mithilfe einer präzisen Arbeitszeiterfassung, beispielsweise durch eine Software wie ZEP, jederzeit im Blick behalten.

Digitale Zeiterfassung für eine rechtskonforme Dokumentation

Eine korrekte Zeiterfassung ist essenziell, um geleistete Arbeitszeiten während der Rufbereitschaft nachweisbar und rechtskonform zu dokumentieren. Manuelle Stundenzettel auf Papier stehen hier im Weg, denn häufig geht es nur um wenige Minuten pro Einsatz. Über die gesamte Zeit der Rufbereitschaft können sich aber mehrere Stunden summieren. Diese Arbeitszeit muss lückenlos erfasst werden, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Hier kann eine App für Zeiterfassung die nötige Unterstützung bieten. Mit der ZEP Clock App stempeln Sie oder Ihr Team mit einem Fingertipp ein und aus. Ihre Zeiterfassungslösung haben Sie also immer in der Hosentasche dabei.

Vorteile der Arbeitszeiterfassung mit ZEP während der Rufbereitschaft:

Automatische Erfassung von Arbeitszeiten – Alle Einsätze während der Rufbereitschaft werden genau protokolliert.

Ortsunabhängige Zeiterfassung – Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten flexibel über eine App erfassen.

Transparente Dokumentation – Alle Arbeitszeiten sind nachvollziehbar und revisionssicher gespeichert.

Rechtskonforme Abrechnung – ZEP hilft Unternehmen, gesetzliche und gerichtliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung einzuhalten.

Beispiel: Ein Elektriker mit Rufbereitschaft nutzt ZEP, um seine Einsätze exakt zu erfassen. Wird er nachts gerufen, kann er per App Start- und Endzeit seines Einsatzes eintragen. So bleiben seine Arbeitszeiten transparent und korrekt dokumentiert.

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Fazit

Rufbereitschaft ist ein wichtiges Instrument, um außerhalb der regulären Arbeitszeit einsatzbereit zu sein. Doch sie wirft auch Fragen auf: Was zählt als Arbeitszeit? Wie wird sie vergütet? Und wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam faire Lösungen finden?

Mit einer klaren Regelung im Arbeitsvertrag, einer transparenten Zeiterfassung und einer offenen Kommunikation können beide Seiten von der Rufbereitschaft profitieren. Eine digitale Zeiterfassungslösung wie ZEP hilft dabei, alle relevanten Arbeitszeiten präzise zu erfassen, zu dokumentieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?

Rufbereitschaft bedeutet, dass Mitarbeitende sich an einem frei wählbaren Ort aufhalten können, aber im Bedarfsfall schnell einsatzbereit sein müssen. Bereitschaftsdienst erfordert, dass sich die Mitarbeitenden vor Ort, wie z. B. in einem Krankenhaus, aufhalten und jederzeit einsatzfähig sind.

Muss Rufbereitschaft immer vergütet werden?

Rufbereitschaft muss vergütet werden, wenn sie durch enge Einschränkungen faktisch zur Arbeitszeit wird, z. B. durch kurze Reaktionszeiten oder Ortsgebundenheit. In anderen Fällen erfolgt die Vergütung nur für tatsächlich geleistete Einsätze.

Wie kann eine digitale Zeiterfassung bei Rufbereitschaft helfen?

Mit einer digitalen Zeiterfassungslösung wie ZEP werden alle Arbeitszeiten während der Rufbereitschaft genau protokolliert. So wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt und die Abrechnung ist transparent und rechtskonform.

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