Minijob: Definition, Verdienstgrenzen und Rechte
Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Arbeitnehmer dürfen hierbei seit Januar 2024 höchstens 538 Euro monatlich verdienen, was einem Jahresverdienst von maximal 6.456 Euro entspricht. Diese Einkommensgrenze ist in § 8 SGB IV geregelt. Alternativ wird ein Minijob auch durch eine kurzfristige Beschäftigung definiert, die auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate begrenzt ist.
Die Verwaltung und Meldung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse erfolgt über die Minijob-Zentrale. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen und administrativen Vorgaben eingehalten werden.
Wie viel Geld dürfen Minijobber verdienen?
Seit Januar 2024 beträgt die Einkommensgrenze 538 Euro im Monat. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden dabei eingerechnet. Steuerfreie Zuschläge, beispielsweise für Nachtarbeit, bleiben hingegen unberücksichtigt. Schwankende Monatsgehälter sind zulässig, solange die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird.
In Ausnahmefällen ist ein Mehrverdienst erlaubt, wenn dieser unvorhersehbar war und auf maximal drei Monate im Jahr begrenzt bleibt.
Wer darf einen Minijob ausüben?
Grundsätzlich kann jeder eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen – unabhängig davon, ob bereits ein Hauptjob existiert. Jedoch ist nur ein Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung gestattet. Weitere Tätigkeiten werden regulär versteuert.
Auch während Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Rentenbezug dürfen Minijobs ausgeübt werden. Für Minderjährige gelten besondere Arbeitszeitbeschränkungen, beispielsweise eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Regeln für Arbeitgeber
Darauf sollte jeder Arbeitgeber achten, wenn er einen Minijobber einstellt:
Gleichbehandlung und Arbeitsrecht
Minijobber haben dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer:
- Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (ab 2024: 12,41 Euro/Stunde)
- Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlungen
- Urlaubsanspruch sowie ein Arbeitszeugnis
Ein Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss eine schriftliche Festlegung der Arbeitsbedingungen vorliegen.
Meldepflichten und Arbeitszeiterfassung
Arbeitgeber müssen geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale anmelden und die Arbeitszeiten gemäß § 17 Mindestlohngesetz dokumentieren. Flexibilität in den Arbeitszeiten kann über ein Arbeitszeitkonto - auch Minijobber unterliegen der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - geregelt werden, wobei maximal 50 % der monatlich geleisteten Stunden übertragen werden dürfen.
Sozialversicherungsabgaben
Während Minijobber keine Beiträge zur Kranken- oder Arbeitslosenversicherung leisten, müssen Arbeitgeber pauschale Abgaben entrichten:
- 13 % für die Krankenversicherung
- 15 % für die Rentenversicherung
- Individuelle Beiträge zur Unfallversicherung
Arbeitnehmer sind verpflichtet, eigenständig für ihre Krankenversicherung zu sorgen, sofern diese nicht durch einen Hauptjob oder die Familienversicherung abgedeckt ist.
Fazit
Ein Minijob bietet eine flexible Beschäftigungsform, die insbesondere für Nebenverdienste, Ferienjobs oder Rentner attraktiv ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jedoch die rechtlichen Regelungen beachten, um die Vorteile eines geringfügigen Arbeitsverhältnisses optimal zu nutzen.